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Preise unserer Ferienwohnungen

Mindestaufenthalt: 5 Tage


Preise unserer Ferienwohnungen (Mindestaufenthalt 5 Tage)


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Rechtstip zur Bestellung eines Hotelzimmers

1. Wird ein Hotelzimmer/eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
  • Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer/die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
  • Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für den Zeitraum der Bestellung des Hotelzimmers/der Ferienwohnung zu bezahlen.
3. Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer oder die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.

4. Mit der Bestätigung entsteht ein Reisevertrag. Nach den gesetzlichen Bestimmungen entstehen Stornierungskosten, wenn die Buchung nicht angetreten wird.

5. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung des Kurbeitrags:
  • 90% bei Ferienwohnungen und Unterkünften ohne Verpflegung
  • 80% bei Übernachtung mit Frühstück
6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
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